Salzburg. Gerhard Viehhauser, Bischofsvikar für Ehe und Familie, hielt bei der Einführung des Gesetzes zum assistierten Suizid am 1. Jänner 2022 die unmissverständliche Position der Kirche fest, „die einer Suizidbeihilfe nie zustimmen kann“. Die Kirche habe die Aufgabe Lebensfreude zu vermitteln und nicht Leben zu beenden.
Das neue Gesetz in Österreich hat das Bewusstsein geschaffen, dass Beratung im Sinne der Familien- und auch Konfliktberatung zunehmend auch am Lebensende notwendig ist. Ein Projekt und die Finanzierung einer solchen Beratung wurde vom Familienministerium eingerichtet.
Für Salzburg haben die Partner- und Familienberatungsstellen und die Schwangerschaftsberatungsstelle der Aktion Leben Salzburg den Zuschlag erhalten. Insgesamt sind sechs Beratende mit einer speziellen Schulung im Einsatz. Das neue Angebot richtet sich an Menschen, die damit konfrontiert sind und konkrete Beratungs- oder Begleitleistungen möchten.
„Wenn es gelingt, dass Betroffene und Angehörige offen darüber sprechen können, dann kann es uns auch gelingen, dass präventive Maßnahmen greifen. Alleine darüber zu reden, nimmt ein Stück weit diese Ausweglosigkeit und es ergeben sich oft andere Möglichkeiten. Man fühlt sich nicht so allein“, sagt Susanne Savel-Damm, Einrichtungsleiterin der Partner- und Familienberatung der Erzdiözese Salzburg.
„Der wichtigste Punkt für uns ist, dass wir einen Gesprächsraum anbieten können und einzelne Menschen und Familien mit den Fragen zum Lebensende nicht alleine lassen. Aber es geht auch darum, dass das Thema enttabuisiert und gesellschaftlich zugelassen wird.“ Es ist eine unwiderrufliche Lebensentscheidung, die wohl überlegt und gut begleitet sein müsse. „Das kann man vergleichen mit dem Beginn eines Lebens: Entscheide ich mich für oder gegen dieses Kind. Beides ist nicht mehr rückgängig zu machen.“
Wie die Unterstützung erfolgt, ist individuell ausgerichtet. „Wenn ein Betroffener zu uns kommt mit dem Wunsch nach dem assistierten Suizid, gibt es keine fertigen Antworten. Wichtig ist, den Wunsch ernstzunehmen, zuzuhören und einen begleitenden Weg finden. Dieser Mensch sagt ja nicht, dass er nicht mehr leben will, sondern er sagt, dass er so nicht mehr leben möchte.“ Leidenszustände, Krankheiten und die Angst davor seien schwer auszuhalten. „Es ist unsere Aufgabe, ein offenes Ohr zu haben, die richtigen Worte zu finden und wenn notwendig, zu den zuständigen Stellen zu verweisen“, erklärt Savel-Damm und betont, wie wertvoll es sei, publik zu machen, dass es diese Beratungen gibt.
RB: Arbeiten Sie mit einem Hospiz oder ähnlichen Einrichtungen, bestimmten Ärzten oder Psychologen zusammen?
Schmoll-Lechenauer: Im Bundesland Salzburg ist für die Umsetzung der Hospiz- und Palliative-Care die Landesstelle der Hospizbewegung Salzburg zuständig und wir arbeiten inhaltlich mit dieser zusammen. Wir wollen uns mit weiteren Institutionen vernetzen wie Patientenvertretung, Ärztekammer, Apotheken sowie Pflegeberatung, Heim- und Hauskrankenpflege, um auf unser neues Beratungsangebot „Rund um das Lebenende“ hinzuweisen und zu kooperieren. Eigene Namenslisten für ärztliche und psychologische Hilfe sind allgemein und öffentlich zugänglich.
RB: Was wird geraten, wenn es einen konkreten Sterbewunsch gibt?
Schmoll-Lechenauer: Wir führen vertrauensvolle Beratungsgespräche zum Lebensende, das heißt es kann um den Sterbewunsch und auch viele andere diffizile persönliche Themen gehen. Unsere Beratungen sind ergebnisoffen, mit dem Ziel, den Beratenen Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Fähigkeiten (wieder) herzustellen, so dass die Menschen in der Lage sind, selbstbestimmte und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Beratung kann jedoch auch von Angehörigen von Sterbenskranken in Anspruch genommen werden, es ist insofern auch Familienberatung im eigentlichsten Sinne.
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