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Wien. Der Antrag der Regierung sieht vor, dass Pflichtbeiträge für anerkannte Kirchen und Religionen im kommenden Jahr bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden können, derzeit liegt die Obergrenze bei 400 Euro. Konkret betroffen sind davon etwa Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche.
Wie schon bisher erfolgt die Berücksichtigung automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Die Maßnahme der Regierung erfolgt gemeinsam mit der Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden auf fast alle gemeinnützigen Vereine. Dankbar und erfreut reagierte Bischof Benno Elbs, der innerhalb der Österreichischen Bischofskonferenz für Finanzthemen zuständig ist, auf den Initiativantrag: „Mit der steuerlichen Absetzbarkeit würdigt der Staat die vielfältigen Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit, die größtenteils durch die Beiträge ihrer Mitglieder finanziert werden.“
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