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„Es ist kein Widerspruch, wenn ein Priester heiratet. Der Zölibat in der westlichen Kirche ist eine vorübergehende Vorschrift: Ich weiß nicht, ob er so oder so geregelt ist, aber in diesem Sinne ist er zeitlich begrenzt. Er ist nicht ewig, wie die Priesterweihe, die für immer ist, ob man will oder nicht. Ob man sie verlässt oder nicht, ist eine andere Sache, aber sie ist für immer... In der Ostkirche sind alle verheiratet, oder diejenigen, die es wollen. Dort treffen sie eine Wahl. Vor der Priesterweihe hat man die Wahl zu heiraten oder zölibatär zu leben."
Papst Franziskus im Interview mit dem Portal „infobae“ (Arg)
„Eine Änderung beim Pflichtzölibat ist eine offene Möglichkeit. Ich weiß nicht, ob sie sich eröffnen wird oder nicht, aber sie ist eine Möglichkeit, die sich eröffnen kann. Wir werden sehen, dass die Zeit kommen wird, in der ein Papst dies vielleicht revidieren wird. Ich bin noch nicht bereit, es zu revidieren. Aber offensichtlich ist es eine Frage der Disziplin, die nichts mit einem Dogma zu tun hat."
Papst Franziskus im Interview mit der Zeitung „Perfil“ (Arg)
„Der Aufruf zur Ehelosigkeit kommt von Jesus selbst; bereits für die frühen Christen hatte sie einen hohen Wert. Tatsächlich ist der Zölibat eine kirchliche Vorschrift und kein Dogma und könnte daher auch verändert werden.
In den katholischen Ostkirchen wird die Ehelosigkeit von Mönchen und Bischöfen gefordert, während Weltpriester meistens verheiratet sind. Auch in der Erzdiözese Salzburg leben und wirken solche Priester. Daraus unmittelbar zu folgern, der Zölibat müsse im Westen aus Gründen des Priestermangels geändert werden, ist zu kurz gedacht. Wohl ist eine solche Änderung vergleichsweise einfach möglich, doch wenn sie hier rein aus dem Motiv der Modernisierung herbeigeführt würde, bezweifle ich, dass damit der Kirche und dem Priesteramt wirklich ein Dienst erwiesen wird.
Der Apostel Paulus sagte, er sei „ausgesondert, das Evangelium zu verkünden“. Dieses Ausgesondert-Sein findet sich im Zölibat verwirklicht. Änderte man ihn, müsste man sich, so glaube ich, fragen: Was gebe ich stattdessen auf? Diese Auseinandersetzung vermisse ich.
Natürlich ist der Zölibat als rein diesseitige kirchliche Regelung veränderbar. Ob, wann und vor allem wie das geschehen soll, sind aber Fragen, die nicht zu schnell beantwortet werden sollten. In jedem Fall wird, ganz wie in den katholischen Kirchen des östlichen Ritus, eine zölibatäre Lebensweise von Priestern und Bischöfen auch in Zukunft ein kostbares Gut bleiben, anhand dessen die Kirche auf der Spur Jesu und dem Weg seiner Nachfolge bleiben können wird."
Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der heimischen Bischofskonferenz
„Das Zweite Vatikanische Konzil spricht davon, dass die Ehelosigkeit der Priester eine angemessene Lebensform ist und deswegen empfohlen wird... Die zölibatäre Lebensform ist eine wertvolle, so wie auch die Ehe als Sakrament ein wichtiges Zeichen für die Liebe Gottes sei. Darüber nachzudenken, ob die Verbindung zwischen Priesterweihe und Ehelosigkeit heute noch sinnvoll ist, muss daher erlaubt sein. Die entscheidende Frage lautet aber: Was ist heute wichtig, dass Frauen und Männern das Leben aus dem Evangelium und dessen Verkündigung hinein in unsere Welt hinreichend gut möglich ist?"
Bischof Wilhelm Krautwaschl, Diözese Graz-Seckau
„Die Diskussion über den Zölibat gibt es in der katholischen Kirche schon lange. Bei der Amazonien-Synode 2019 wurde angeregt, dass es verschiedene Lebensformen für Priester geben solle. Ich sehe den Zölibat durchaus als wertvoll für unsere Kirche an, gleichzeitig besteht freilich die Frage, ob er verpflichtend für alle Priester sein soll."
Bischof Benno Elb, Diözese Feldkirch
„Der Papst hat nichts Neues gesagt. Es gibt allerdings auch Kräfte, die gegen eine Aufhebung des Pflichtzölibats für römisch-katholische Priester sind. Für sie ist das ein hoher Wert, den man nicht aufgeben sollte. Der Papst ist in der Zwickmühle: Er muss sich um die Einheit der Kirche kümmern."
Pfarrer Stefan Ulz, Graz, Konsultor im päpstlichen Dikasterium für den Klerus
Der Zölibat ist ein Kirchengesetz, aber das ist nicht göttliches Recht. Das ist kein dramatisches Thema. Darüber wird geredet und kann auch weiter geredet werden.
Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien
kap/eds
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