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München. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für bayerische Behörden heißt es seit Juni 2018: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Seither wird der so genannte „Kreuzerlass“ von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kontrovers diskutiert und demnächst das höchste deutsche Gericht beschäftigen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) kündigte vergangenen Sonntag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. Bei den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Organisation zuvor mit Verweisen auf Gleichbehandlung und Religionsfreiheit sowie das staatliche Neutralitätsgebot keinen Erfolg mit einer Klage.
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